Wir laden Sie hiermit recht herzlich zu unserer Veranstaltung am Mittwoch den 2. Februar 2022 um 16.00 Uhr ein.
Die Veranstaltung besteht aus einer Nachmittagsdiskussion zum Thema, ob die Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen eine Revolution für den Onlinehandel und die Zukunft des Einzelhandels darstellen wird. Diskutieren werden unseren renommierten Referenten:
- Dr. Christian Stempel, Referatsleiter Deutsches und Europäisches Kartellrecht, Bundeskartellamt;
- Dr. Johannes Holzwarth, Sachbearbeiter, GD Wettbewerb, Europäische Kommission;
- Dr. Gregor Schroll, Senior Legal Counsel, Kartell- und Vertriebsrecht, Zalando;
- Frau Alien Mulyk, Public Affairs Manager, Europa & International, BEVH.
Moderiert wird die Veranstaltung von Axel Kallmayer, Berater und Experte für deutsches und EU-Wettbewerbsrecht, Kapellmann LLP.
Dies ist eine öffentliche Veranstaltung, welche online stattfinden wird.
Diese Veranstaltung wird organisiert mit unserem Partner
Über die Debatte
Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VVO) und der dazugehörigen Vertikal-Leitlinien (VGL), die die Beziehungen zwischen Herstellern, Marken, Importeuren und Händlern regeln. Die derzeit gültige Fassung der Gruppenfreistellungsverordnung wurde 2010 verabschiedet und der europäische Gesetzgeber überprüft diesen Rechtsakt nun turnusgemäß, um die Vorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklungen entweder für die kommenden zehn Jahre zu verlängern oder entsprechend anzupassen.
Nach der Auswertung von öffentlichen Konsultationen und Studien zur Folgenabschätzung hat sich die EU-Exekutive mit dem starken Wachstum des Onlinehandels auseinandergesetzt und einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der essentielle Veränderungen der aktuell gültigen Vorschriften für alle Arten von vertikale Beziehungen in europäischen Lieferkette mit sich bringen wird. Die Prinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts sind in Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert, welcher “alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken” verbietet. Obwohl der Entwurf der Leitlinien richtigerweise eine Beibehaltung des Verbots von Einschränkungen aller Art vorsieht, “die das Ziel verfolgen, Händler von der effektiven Nutzung des Internets [als Verkaufsplattform] abzuhalten“, drohen die überarbeiteten Regeln dieses Prinzip de facto zu untergraben. Dies hat negative Konsequenzen für die weitere Digitalisierung des europäischen Einzelhandels.
Diese Debatte wurde bisher auf einer technisch und juristisch hochanspruchsvollen Ebene geführt, während die Perspektiven von Händlern, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen und Verbrauchern, die vor allem damit beschäftigt sind, die Folgen der Pandemie zu bewältigen, im öffentlichen Diskurs kaum Beachtung fanden. Vor diesem Hintergrund haben einige Kommentatoren bereits darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz nicht geeignet ist, um die Herausforderungen der schnell wachsenden Onlinebranche zu bewältigen. Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit der neuen Verordnung festgestellt, dass der Onlinehandel essenziell zur Produktverbesserung und Preistransparenz für europäische Verbraucher beigetragen hat und gleichzeitig kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden, den Markteinstieg erleichtert. Zudem wurden weitere Bedenken geäußert etwa hinsichtlich der vorgesehenen Einführung von Doppelpreissystemen, der Abschaffung von Äquivalenzkriterien zwischen online und offline Vertriebskanälen oder der Tatsache aufgetreten, dass Hersteller und Marken nun mehr Möglichkeiten bekommen, den Onlineverkauf für Händler weniger attraktiv zu gestalten. Hinzu kommt unter anderem auch der neue Status von konventionellem Einzelhandel einerseits und Onlinemarktplätzen andererseits.
Da Digitalisierung zu den Prioritäten der Europäischen Kommission zählt, ist es besonders wichtig, dass die überarbeitete Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung der zunehmenden Verschmelzung der online und offline Vertriebswege Rechnung trägt und damit sowohl der europäischen Wirtschaft als auch den Verbrauchern zugutekommt. Deshalb muss eine gelungene Überarbeitung des Gesetzes auch in den Mittelpunkt der Debatte um eine europäische Digitalpolitik gestellt werden. Noch ist Zeit für Anpassungen. Doch die überarbeitete Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und die zugehörigen Leitlinien sollen bereits Ende Mai 2022 in Kraft treten, wenn das momentan geltende Regelwerk ausläuft.
Die Veranstaltung wird um 16.00 Uhr stattfinden und die Teilnahme erfolgt online.
Den Zuschauenden wird es möglich sein, während der Podiumsdiskussion und der Q&A Session Fragen zu stellen. Benutzen Sie hierfür bitte sli.do #VBER
Wir freuen uns darauf, Sie um 16:00Uhr am 2. Februar 2022 begrüßen zu dürfen.